Fördermöglichkeiten für den Padel-Court-Bau entdecken: Padel als zusätzliche Sportart in das Vereinsangebot zu integrieren, gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Tennisclubs in Deutschland. Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat den potenziellen Wert von Padel für Tennisvereine erkannt und ermutigt aktiv zur Erweiterung der bestehenden Tennisplätze um Padel-Courts. Besonders für Vereine, die in Erwägung ziehen, einen oder mehrere ihrer Tennisplätze zu Padel-Courts umzubauen, können die Investitionskosten relativ gering bleiben, da stillgelegte Tennisplätze oft eine hervorragende Grundlage bieten. Diese Erweiterung wird noch attraktiver, wenn der Verein als Bauträger fungiert, da er Zugang zu attraktiven Fördermitteln hat, die wir hier (Stand Februar 2024) vorstellen.
Förderanträge für Padel-Courts: Zuständige Landessportverbände Wichtig ist dabei, dass die Erweiterung des Sportangebots um Padel als Teil der Vereinsaktivitäten innerhalb der bestehenden Vereinsstruktur geplant wird, um Fördergelder zu erhalten. Handelt es sich hingegen um eine kommerzielle Anlage, die als Wirtschaftsbetrieb geführt wird, sind die Fördertöpfe der Landessportverbände in der Regel nicht zugänglich, da sie an die Gemeinnützigkeit des Vereins gekoppelt sind. Vereine haben jedoch die Möglichkeit, die Padel-Courts stundenweise zu vermieten, sofern sie nicht für Vereinsaktivitäten genutzt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Vereine nach Bundesländern aufgelistet:
Länderübersicht der Fördertöpfe für den Bau von Padel-Courts
Bundesland | Förderung |
Bayern | Die Standardförderung liegt bei zwanzig Prozent der Investitionssumme. Im Sonderförderprogramm können sogar bis zu fünfundfünfzig Prozent Zuschuss gewährt werden. |
Baden-Württemberg | Die Förderung beträgt weiterhin bis zu dreißig Prozent der Bausumme, mit einer Zweckbindung von zehn Jahren bei Zuschüssen unter 50.000 Euro und 25 Jahren bei höheren Beträgen. |
Berlin | Förderungen bis zu 20 % der Investitionssumme oder ein zinsloses Darlehen bis zu 40 %. |
Bremen | Zinslose Darlehen bis zu 80 % der Investitionssumme, maximal 20.000 Euro. |
Hamburg | Fördergelder bis zu 50 % der gesamten Investitionskosten, je zur Hälfte als Direktzuschuss und als zinsloses Darlehen. |
Hessen | Förderungen von bis zu 30 % der Bausumme, für Projekte ab 25.000 Euro. |
Mecklenburg-Vorpommern | Zuwendungen bis zu 60 % der Investitionskosten, maximal 100.000 Euro; für kommunale Anlagen bis zu 40 % Förderung bei maximal 300.000 Euro Baukosten. |
Niedersachsen | Bis zu 65 % Förderung bei einer Gesamtinvestition von bis zu 200.000 Euro. |
Nordrhein-Westfalen | Durchschnittlich bis zu 75 % Zuschüsse für Neubauten von Sportanlagen. |
Rheinland-Pfalz | 35 % Zuschuss für Neubau, Umbau oder Sanierung von Sportanlagen mit einem Volumen von 10.500 bis 75.000 Euro. |
Sachsen | Förderung bis zu 50 % der Investitionssumme, zusätzliche Unterstützung durch Lotto-Toto GmbH von bis zu 50 % bei maximal 75.000 Euro. |
Sachsen-Anhalt | Sportstätten-Neubauten werden mit bis zu 50 % der Investitionssumme gefördert, Mindest-Eigenanteil von 10 % erforderlich. |
Schleswig-Holstein | Bis zu 50 % Förderung bei Neubauten, wenn die Bausumme 250.000 Euro nicht übersteigt. Bei Hallenbauten Förderung bis zu 500.000 Euro möglich. |
Thüringen | Förderungen bis zu 60 % der Gesamtkosten für Neubauten oder Umwidmungen, vorausgesetzt, der Verein bringt einen Mindest-Eigenanteil ein. |
Brandenburg | Bis zu 50.000 Euro oder 80 % der Gesamtsumme gefördert, je zur Hälfte als direkter Zuschuss und zinsloses Darlehen. |
Barrierefreier Bau und Inklusionsförderung durch Aktion Mensch Die Bedeutung der Inklusion in Sportprojekten wächst stetig. Neben dem wichtigen sozialen Aspekt, Menschen mit Behinderungen in sportliche Aktivitäten einzubeziehen, können solche Projekte auch erheblich gefördert werden. Die „Aktion Mensch“ bietet Förderungen von bis zu 40 % für barrierefreies Bauen an, vorausgesetzt, die Gesamtkosten übersteigen nicht 250.000 Euro und es wird ein Eigenanteil von 20 % geleistet.
Die teilweise namhaften Fördersummen machen es für Vereine äußerst attraktiv, ihr Sportangebot um Padel zu erweitern. Neben den Fördermitteln aus den Töpfen der Bundesländer lohnt sich zudem eine Kontaktaufnahme zu der Kommune, auf der Territorium die Padelanlage entstehen soll. Denn oft sind auch die Gemeinderäte dazu bereit, eine Trendsportart wie Padel zu fördern, etwa durch ein Entgegenkommen bei der Höhe der Pacht oder sogar durch eigene finanzielle Zuschüsse oder Sachleistungen.